Datenschutz
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Sie können die von uns gespeicherten Daten jederzeit schriftlich abfragen. Sie haben außerdem das Recht, von uns die Sperrung bzw. Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
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Marken- und Urheberrechte
Alle auf der Website der Albach GmbH & Co. KG genannten Marken und Logos sind gesetzlich geschützte Warenzeichen. Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen ohne schriftliches Einverständnis der Albach GmbH & Co. KG weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert noch verändert und auf anderen Websites verwendet werden. Unsere Internet-Seiten können Bilder enthalten, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.
Haftungsbeschränkung
Alle Angaben, die Sie auf der Website der AWG Fittings GmbH vorfinden, sind unverbindlich. Obwohl
unsere Website mit größter Sorgfalt erstellt wurde, kann die AWG Fittings GmbH keinerlei Garantie für die
Fehlerfreiheit der auf den Seiten angebotenen Informationen übernehmen und haftet nicht für Schäden, die direkt
oder indirekt aus der Benutzung der Website entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der AWG Fittings GmbH beruhen.
Verweise auf fremde Websites
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AGB
I. Allgemeines
- Allgemeines
Vertragsschluss, Lieferung und Leistung erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht nochmals widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung des Bestellers als anerkannt.
- Haftung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften wir und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche des Bestellers wie folgt:
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000,00 EUR je Schadensereignis und 500.000,00 EUR insgesamt beschränkt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschlussunter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privatgenutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzungwesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlenszugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangelsverjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist derjeweilige Sitz der Gesellschaft. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Persondes öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird der jeweilige Sitz der Gesellschaftals ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft– auch im Wechsel- oder Scheckprozess– vereinbart, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Erfüllungsort oder Gerichtsstand begründetist. Dasselbe gilt, wenn der Käuferkeinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitraum der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit der Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige technische Daten, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
Für Art und Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung.
- Preise
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Werk. Für Lieferungen im Auftrag des Bestellers an Dritte wird eine Handling-Gebühr in Höhe von 5 Prozent – mindestens 12,00 EUR – berechnet.
- Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 200,00 EUR netto. Aufträge unter diesem Rechnungsbetrag können nicht ausgeführt werden.
- Lieferzeit
- Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch uns steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller.
- Lieferfristen beginnen mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von uns zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs oder sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Besteller selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von lit. 3. c) die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn der Besteller unverzüglich benachrichtigt wurde.
- Prüfverfahren, Abnahme
- Wünscht der Besteller, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so hat er uns dies mitzuteilen. Art und Umfang der Prüfung sind bis zum Vertragsabschluss zu vereinbaren.
- Wird Abnahme erwünscht, sind Umfang und Bedingungen bis zum Vertragsabschluss festzulegen. Die Abnahme hat auf Kosten des Bestellers unverzüglich nach gemeldeter Abnahmebereitschaft im Lieferwerk zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so sind wir berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern; damit gilt die Ware als abgenommen.
- Abweichungen von Maß, Gewicht und Menge
Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte, die in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben usw. enthalten sind, sind nur annähernd maßgebend. Handelsübliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen in den Stückzahlen bis zu 10 Prozent nach oben oder unten gegenüber der bestellten Menge statthaft.
- Verpackung
- Die Wahl der Verpackungsart ist dem Lieferer überlassen, wobei diese an die Vorschriften der Verpackungsordnung angelehnt ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass wir Transportverpackungen bei kostenfreier Anlieferung (inkl. Rollgeld) zurücknehmen, aber für eventuelle Entsorgungskosten nicht aufkommen.
- Falls die zur Verpackung verwandten Collico, Bahnblätter, Gitter-, Euro- oder Holzpaletten nicht innerhalb von zwei Wochen zurückgeben werden, behält sich der Lieferer eine Berechnung der dafür entstandenen Kosten vor.
- Versand
- Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers.
- Versandart, Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluss jeder Haftung unserer Wahl überlassen.
- Gefahrenübergang/Transportversicherung
- Der Gefahrenübergang ist ab Werk Frankfurt. Der Versand der Ware erfolgt auf das Risiko des Bestellers. Eine Transportversicherung wird durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und dann zu dessen Lasten abgeschlossen.
- Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, so geht die Gefahr an dem Tage auf den Käufer über, zu welchem wir den Käufer von der Versand- bzw. Abholbereitschaft unterrichten.
- Rücklieferung
Für die Warenrücksendungen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des Warenwerts, mindestens jedoch 15,00 EUR. Die Rücklieferung hat kostenfrei an uns zu erfolgen. Eventuell entstehende Fracht-, Verpackungs-, Porto oder sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Die Rücksendung darf auf jeden Fall erst nach unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen. Rücknahme von Waren bis zu einem Wert von 200,00 EUR netto ist grundsätzlich nicht möglich.
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert von mehr als 5.000,00 € ist der Kaufpreis zu 1/3 bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, zu einem weiteren Drittel bei Lieferung, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, und zu dem letzten Drittel spätestens einen Monat nach Fälligkeit des 2. Drittels, jeweils ohne Abzug und unabhängig von der Ausstellung einer Rechnung über angefallene Montagekosten, zahlbar.
- Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe der von den Banken berechneten Kreditkosten erhoben, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
- Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Wir werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei den der Gegenanspruch wurde rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
- Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so werden alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig.
- Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, so sind wir nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Liefervertrag sowie etwaiger Stundungsvereinbarungen berechtigt. Weiter steht uns das Recht zu, den im Verzug befindlichen Besteller von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
- Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.
- Die Bezahlung unserer Rechnungen hat für uns spesenfrei zu erfolgen. Eventuelle Bankspesen oder sonstige Geldverkehrsnebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Eine Rechnung gilt nur dann als bezahlt, wenn uns der Gegenwert in voller Höhe des Rechnungsbetrages gutgeschrieben wurde.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Besteller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
- Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können.
- Bei Einbau in fremde Waren durch den Besteller werden wir Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten und zwar im Verhältnis des Wertes der durch uns gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren.
- Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
- Eine Abtretung der Ansprüche des Bestellers gegen seine Kunden aus der Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns in jedem Fall angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
- Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltswaren wird der Besteller auf unser Eigentum hingewiesen und wir werden unverzüglich benachrichtigt, damit wir die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Maßnahmen zur Wahrung unserer Ansprüche vornehmen können. Die hierfür entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten trägt der Besteller.
- Der Besteller hat Zugriff Dritter abzuwehren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In Abweichung von § 449 II BGB ist hierauf der Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich.
- In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht ein Verbraucher beteiligt ist – kein Rücktritt vom Vertrag.
- Der Besteller verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf unsere Anforderung die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an uns zurückzusenden.
- Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20 Prozent unserer Forderung, so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Der Besteller trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 20 Prozent übersteigen.
- Gewährleistung
- Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Teile nach der Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Die Gewährleistung für Mängel der Ware erfolgt nach unserer Wahl zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Die im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung entstehenden Transport-, Reise- und Wegekosten sind vom Besteller zu tragen, sofern diese im Vergleich zu den Reparatur- oder Ersatzteilkosten unverhältnismäßig hoch wären.
- Der Besteller muss uns etwaige erkennbare Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch wiederum innerhalb 1 Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Für Verschleißteile sowie für unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten wird keine Gewährleistung übernommen. Fremdeingriffe haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
- Bei Fehlschlagen von 3 Nachbesserungsversuchen kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Preis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht worden sein sollte.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Kundendienst
Wir haben einen Kundendienst eingerichtet, durch welchen alle Geräte auf ihre Einsatzbereitschaft geprüft werden.
Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein schriftlicher Prüfvertrag abgeschlossen ist. Für jede von unseren Technikern durchgeführte Prüfung gilt – soweit nicht ein Prüfvertrag abweichendes bestimmt – Folgendes:
Nach der Prüfung bestätigen die Techniker die Einsatzbereitschaft durch Nachweis. Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis berechnet. Wir ersetzen kostenlos die Teile oder führen Nachbesserungen aus, wenn die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Geräte nach Ausstellung der Kontrollunterlagen nachweisbar in Folge eines vom Prüfer schuldhaft übersehenen Umstandes schadhaft werden oder nicht oder mangelhaft funktionieren. Ist die Nachbesserung unmöglich oder wird sie von uns nicht binnen angemessener Frist vorgenommen, kann der Auftraggeber vom Prüfvertrag zurücktreten. Alle weiteren vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche aus durchgeführter oder unterlassener Revision oder Nachbesserung einschließlich solcher aus vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere Ansprüche jeder Art auf Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, sind in den Grenzen von Ziff. 10 ausgeschlossen.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt wird, wenn das Gerät zu irgendeiner Zeit durch andere als unsere mit Ausweis versehenen Technikern überprüft oder behandelt worden ist, wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für Geräte oder Zubehör nicht beachtet worden sind.
- Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Besteller, gleichgültig ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Besteller mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.